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Rohrsanierung

Die Rohrsanierung kommt bei defekten und sanierungsbedürftigen Leitungen zum Einsatz, um ihre Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.

 

Die Auswahl des Sanierungsverfahrens ist von der Art und Ausmaß des zu sanierenden Schadens abhängig. Eine zuvor korrekt durchgeführte TV- Inspektion bildet die Grundlage zur Auswahl des richtigen Sanierungsverfahrens. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die drei Schutzziele:

  • Dichtheit                     
  • Betriebssicherheit                          
  • Standsicherheit

gleichzeitig erfüllt sein müssen.

 

Die bei der TV-Inspektion dokumentierten Schäden werden anhand ihrer Kodierung klassifiziert. Das Ergebnis der Klassifizierung gibt Auskunft über die Priorität bzw. Dringlichkeit der Sanierung.

 

Diese wird nach DIN 1986-30 in drei Prioritätsstufen eingestuft.

 

Prioritätsstufe I           sofort/kurzfritig (bis maximal 6 Monate)

 

Prioritätsstufe II          mittelfristig (bis maximal 5 Jahre)

 

Prioritätsstufe III         langfristig/kein (bis zur nächsten Wiederholungsprüfung)

 

Bevor mit Sanierungsplanungen begonnen wird, sollten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit alle Schäden berücksichtigt und die hydraulischen sowie baulichen Anforderungen der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage geprüft werden. Auch besteht die Möglichkeit im Zuge dessen Mischwassergrundleitungen im Hinblick des Schutzes vor Überflutungen zu beseitigen und künftig die Grundstücksentwässerungsanlage als Trennsystem zu betreiben.

 

Es wird unter verschiedenen Sanierungsverfahren unterschieden.

 

Hier finden Sie einige gängige Sanierungstechniken im Grundstücksentwässerungsbereich:

 

Reparaturverfahren

  • partielle Erneuerung (offene Bauweise)
  • Einbau von Kurzlinern (geschlossene Bauweise)

 

Roboterverfahren

  • Ferngesteuerte kleine Robotereinheit

 

Renovationsverfahren

  • Einbau von Schlauchlinern (geschlossene Bauweise)
  • Erneuerungsverfahren (offene Bauweise)
  • Rohrberstverfahren (selten, nur bei Anschlusskanälen oder Grundleitungen auf Industriegeländen)

 

Partielle Erneuerung (Nutzungsdauer ca. 50 - 80 Jahre)

Die partielle Erneuerung wird bei einzelnen Rohrschäden angewandt, bei denen Sanierungstechniken in geschlossener Bauweise technisch nicht mehr möglich oder nicht zugelassen sind.

Hierbei wird die Schadstelle meist im Ortungsverfahren lokalisiert. Das beschädigte Rohr wird freigelegt und durch ein neues ersetzt. Nach dem Verfüllen der Kleinbaugrube erfolgt anhand einer TV-Inspektion die Abnahme der reparierten Stelle, um sicherzustellen, dass beim Verfüllen bzw. Verdichten der Grube keine Verformungen oder andere Schäden entstanden sind.

 

Einbau von Kurzlinern (Nutzungsdauer ca. 10 - 15 Jahre)

Ein Kurzliner kommt dann zum Einsatz, wenn nur ein oder maximal drei kleinere Schäden in der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage an verschiedenen Haltungsabschnitten zu reparieren sind. Hierbei sind keine Grab- und Stemmarbeiten erforderlich und die Entwässerungsanlage muss meist nur kurz außer Betrieb genommen werden. Eine mit Kunstharz getränkte Glasfasermatte wird hierbei um einen Packer gewickelt. Der Kurzliner wird auf diesem Packer an die zu sanierende Stelle geschoben. Ist der Kurzliner an der richtigen Stelle positioniert, wird der Packer mit Luft aufgeblasen damit sich der Kurzliner an die Rohrwandung presst und sich so mit dem Altrohr verkleben kann. Abschließend erfolgt die Abnahme der reparierten Stelle durch eine TV-Inspektion.

 

Vorsicht:

Manchmal wird diese Technik angeboten, um Strecken bzw. komplette Leitungen zu sanieren (Kurzliner an Kurzliner). Oder jede Muffe (bei z.B. Wurzeleinwüchsen) zu überkleben.

Dies ist fachlich falsch und hinsichtlich der Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht zu vertreten. Der Einbau eines Kurzliners bringt an der eingebauten Stelle immer eine Rohrversteifung mit sich. Gerade die Muffen bei Steinzeug, Beton oder anderen biegesteifen Rohren dienen als Gelenk, um Erdbewegungen oder andere Einflüsse abfangen zu können. Wird der Leitung diese Beweglichkeit genommen, kann es nach der Sanierung zu Rissen oder Brüchen kommen.

In solchen Fällen empfehlen wir die Sanierung mit Schlauchlinern.

 

Roboterverfahren

Das Roboterverfahren wird angewandt, wenn Abzweige nach einer Schlauchlinersanierung geöffnet werden müssen oder Hindernisse wie z.B. einragende Hindernisse, eingelaufener Teer, Beton o.ä. durch eine normale hydromechanische oder elektromechanische Reinigung nicht entfernt werden können. Hierbei wird der Fräsroboter, der mit einer Kamera und Diamantfräsköpfen ausgestattet ist, an die zu bearbeitende Stelle geschoben oder gefahren. Das Bild der Kamera wird an einen Steuerpult übertragen von dem aus der Roboter an das jeweilige Hindernis oder an den jeweiligen Abzweig gesteuert wird. Über das Steuerpult wird der Fräskopf aktiviert und bewegt bis das Hindernis beseitigt oder der Abzweig geöffnet ist.

 

Einbau von Schlauchlinern (Nutzungsdauer ca. 50-70 Jahre)
Ein Schlauchliner kommt dann zum Einsatz, wenn mehrere Schäden in einer Leitung vorhanden sind oder das gesamte Leitungssystem saniert werden soll. Hierbei wird zuerst das gesamte Leitungssystem gründlich gereinigt. Danach wird im Umstülpverfahren mit Luft oder Wasser ein mit Kunstharz getränkter Polyesternadelfilz oder Glasfaserschlauch in die zu sanierenden Leitungen eingebracht. Hier kommen je nach Bedarf verschiedene Trägermaterialien zum Einsatz, die jeweils auf die zu sanierende Leitung abgestimmt werden müssen.

 

Auch müssen Witterungsverhältnisse und Brandschutzanforderungen bei der Wahl der Materialien berücksichtigt werden. Das Schlauchlinerverfahren ist eine grabenlose Sanierungstechnik, bei der keine Aufstemm- oder Grabarbeiten erforderlich sind.

 

Die Entwässerungsanlage kann nach der Sanierung meist sofort wieder benutzt werden. Längere Ausfallzeiten der Entwässerungsanlage entstehen i.d.R. nicht.

 

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