Unsere Leistungen:
Alles rund um Grundstücksentwässerung
Rohr verstopft? Geruchsbelästigung? Gluckern? Nasse Keller?
Bei uns sind Sie richtig!
Das Waschbecken läuft nicht mehr richtig ab, die Küchenspüle streikt, das Abwasser steht Ihnen bis zum Hals, Ihr WC oder Ihre Grundleitung ist verstopft oder eine dringende Instandhaltungsmaßnahme muss durchgeführt werden.
Keine Sorge: Wir sind immer für Sie da! Unser qualifiziertes und freundliches Team bekommt unter Anwendung modernster technischer Ausstattung jedes Problem in den Griff. Durch unseren 24h Notdienst bieten wir Ihnen als Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen das ganze Jahr professionelle Hilfe. Auch an Sonn- und Feiertagen. Selbstverständlich bieten wir all das zu transparenten und fairen Preisen.
Mit uns an Ihrer Seite sind Ihre Sorgen wie weggespült!
Rohrreinigung / Kanalreinigung
Wir, Felix Die Rohrreinigung, sind als qualifiziertes und zertifiziert fachkundiges Unternehmen Ihr richtiger Ansprechpartner für Rohr- und Kanalreinigung in Baden-Württemberg. Ob Privathaushalt, Gastronomie oder Industrie, wir bieten Ihnen den richtigen Wartungsvertrag der exakt auf Sie und Ihre Immobilie abgestimmt wird.
Sprechen Sie uns an für Kanal- und Rohrreinigung in Karlsruhe, Weingarten, Bruchsal, Bretten und Umgebung. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Rohrsanierung
Die Rohrsanierung / Kanalsanierung kommt bei defekten und sanierungsbedürftigen Leitungen zum Einsatz, um ihre Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Wir führen professionell die passenden Sanierungsverfahren durch – in offener und geschlossener Bauweise, ob partielle Renovation oder kompletter Austausch.
Rückstauschutz
Eine Rückstausicherung in Form von Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen dient dem Schutz vor eindringendem Abwasser aus dem öffentlichen Kanal.
Meist sind die Ursachen hierfür die immer mehr zunehmenden Starkregenereignisse, die zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Auch Verstopfungen im öffentlichen Kanal können zu solch einem Rückstauereignis führen.
Durch die Überlastung der Kanäle wird das Abwasser über den Anschlusskanal in die Grundleitungen, Fallstränge und Anschlussleitungen der anliegenden Häuser gedrückt, welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden.
Folgen eines nicht gegebenen Rückstauschutzes oder undichter Rohrleitungen sind geflutete Keller, Häuser und Wohnungen sowie große Schäden an Mobiliar und Bausubstanz.
Daher müssen nicht nur alle Entwässerungsobjekte (Toilette, Waschbecken, Waschmaschine, etc.), die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, gegen Rückstau gesichert sein. Auch die Abwasserleitungen müssen dicht sein, da sich in ihnen das ganze Rückstauszenario abspielt. Sollten Schäden in Form von Rissen, Brüchen, verschobenen Rohrverbindungen oder anderer Art vorhanden sein, bieten diese Schwachstellen. Aus diesen kann während des Rückstauereignisses unbemerkt und meist folgenschwer das Abwasser aus dem Rohrsystem gedrückt werden. Folglich gelangt das Abwasser unter die Bodenplatte oder in die Wände. Dies kann oft auch ein schleichender Prozess sein, der meist erst bemerkt wird, wenn daraus schon ein Folgeschaden entstanden ist.
Durch eine TV-Inspektion Ihrer Leitungen erfahren Sie, ob diese sich noch in einem ausreichend guten Zustand befinden. Auch kann im Zuge dessen festgestellt werden, ob Ihr Rückstauschutz ausreichend ist.
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.
Kamerauntersuchung nach DIN EN 13508-2
Eine Kamerauntersuchung, auch TV-Inspektion genannt, schafft Klarheit über den Zustand Ihrer Leitungen und ist eine wichtige Instandhaltungsmaßnahme Ihrer Abwasserleitungen.
Bei einer TV-Inspektion werden vor allem die erdverlegten Leitungen unter Kellerböden, Hof, Garten, Gehweg oder anderer Überbauungen auf Zustand und Funktion untersucht.
Der Vorteil einer TV-Inspektion ist, dass bereits kleinere potentielle Störungen oder Schäden der Abwasserleitungen festgestellt werden können. Sollte solch ein Schaden bei einer rechtzeitig durchgeführten Inspektion zum Vorschein kommen, besteht die Möglichkeit größere Schäden durch kostengünstige Reinigungs- oder Sanierungstechniken zu verhindern. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit Ihrer Abwasserleitungen bzw. der Werterhalt Ihrer Immobilen sichergestellt.
Wann sollte ich eine TV-Inspektion durchführen lassen?
- Grundsätzlich immer dann, wenn Zustand und Verlauf der Leitungen unklar sind
- Vor dem Einbau von Rückstausicherungen wie zum Beispiel Hebeanlagen oder Rückstauklappen, sofern der Leitungsverlauf nicht dokumentiert oder der Zustand der Leitungen unklar ist
- Bei häuslichem Abwasser nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 1986-30 turnusmäßig mindestens alle 20 Jahre. Sollten in Ihrer Kommune andere Fristen gelten, so sind diese in der örtlichen Abwassersatzung geregelt
- Bei Totalumbauten, Entkernungen oder anderen großen Umbaumaßnahmen
- Vor dem Kauf einer Immobilie
- Bei allen Veränderungen Ihrer Grundstücksentwässerungsleitungen
- Vor der Überbauung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
- Bei Störungen der Betriebsfähigkeit wie z.B. Verstopfungen, Rückstauereignissen und feuchten Kellern
- Bei unklarem Leitungsverlauf oder fehlenden Leitungsplänen
- Bei Geruchsbelästigungen durch Abwasser
- Bei Ungezieferplagen, insbesondere bei Ratten
Die Vorgehensweise einer fachgerechten TV-Inspektion
Zuerst wird ermittelt ob die Leitungen sofort untersucht werden können oder zuerst gereinigt werden müssen. Dies hängt vom Verschmutzungsgrad der Leitungen ab. Sollten Betriebshindernisse wie Kalk oder Fettablagerungen vorhanden sein, werden zuerst die Rohrwandungen gereinigt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gesamte Struktur des Rohres gut zu erkennen ist. Nach der Reinigung wird eine Inspektionskamera in die einzelnen Leitungen geschoben und durch einen Fachkundigen anhand von Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen und Haltungsprotokollen dokumentiert.
Bei fehlenden Plänen wird zusätzlich eine Lageplanskizze erstellt.
Eingesetzt werden hochauflösende Farbkameras mit Schwenkfunktion der Linse, um Schäden genau zu inspizieren und zu analysieren. Des Weiteren haben unsere modernen Kameras die Möglichkeit in Haltungsabschnitte abzubiegen, um auch den letzten Winkel zu erblicken. Der Einsatz unserer modernen Kameratechnik ermöglicht eine fachgerechte Dokumentation und somit ein korrektes und aussagekräftiges Ergebnis bei dem keine Ecke unentdeckt und keine Frage offen bleibt.
Rohrortung
Eine Rohrortung kommt vor allem bei unklaren Leitungsverläufen zum Einsatz und ermöglicht die punktgenaue Lokalisierung von Rohrschäden.
Bei der Rohrortung wird ein Sender mittels Inspektionskamera an die gewünschte Stelle im Rohr geschoben und mit einem Empfängergerät lokalisiert. Auch die Tiefe der Leitung kann so genau bestimmt werden.
Die Rohrortung ist ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Erstellung von Grundleitungsplänen.
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung ist eine Zustands- und Funktionsprüfung, bei der alle erdverlegten Abwasserleitungen und Schächte geprüft werden. Sie ist eine wichtige Instandhaltungsmaßnahme und dient dem Werterhalt Ihrer Immobilie sowie der Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes. Sie wird bei der Abnahme von neu errichteten oder renovierten Leitungen angewandt. Des Weiteren werden Bestandsleitungen in regelmäßigen Abständen geprüft.
Die Prüfung kann bei Bestandsleitungen schon durch eine TV-Inspektion erfolgen (Zustand und Funktionsprüfung nach DIN 1986-30, Verfahren KA).
Informationen zu Fristen und Verfahren der Dichtheitsprüfung
Bei der Dichtheitsprüfung nach Vorgaben der DIN 1986-30 werden verschiedene Verfahren angewandt. Die Auswahl des Verfahrens hängt von verschiedenen Kriterien ab und darf nur durch nachweislich fachkundiges Personal erfolgen.
Verfahren
KA (fiktive Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30)
Hierbei wird der Zustand der Leitungen durch eine Kamerauntersuchung erfasst. Die Kontrollschächte mit geschlossener Rohrdurchführung werden visuell geprüft. Bei Schächten mit offenem Durchfluss werden diese zuerst visuell erfasst. Sofern bei der visuellen Prüfung keine Beanstandungen sind, werden diese bis 50 cm über der Oberkante der einmündenden Leitung mit Wasser gefüllt. Der Pegel wird durch Wasserzugabe über einen gewissen Zeitraum gehalten. Wird hierbei die Toleranzgrenze der Zugabemenge nicht überschritten und wurden keine Schäden bei der TV-Inspektion festgestellt, die außerhalb des Toleranzbereiches sind, ist die Prüfung bestanden.
DR1 (physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser DIN EN 1610)
Hier wird zuerst eine TV-Inspektion durchgeführt. Anschließend werden die Leitungsanschlüsse mit Absperrblasen abgedichtet und mit Luft oder Wasser gefüllt.
Überschreitet der Luft- oder Wasserverlust hierbei nicht die vorgegebenen Toleranzgrenzen, kann die Dichtheit der Abwasserleitung bescheinigt werden.
DR2 (vereinfachte physikalische Prüfung mit Wasser (Füllstandprüfung) DIN 1986-30)
Hier wird zuerst der Zustand anhand einer Kamerauntersuchung geprüft. Werden dabei keine Schäden festgestellt oder können Teilabschnitte nicht inspiziert werden, werden die Leitungen bis zur Oberkante des tiefsten Entässerungspunktes (z.B. Bodenablauf oder Unterkante Falleitung) mit Wasser gefüllt.
Der Pegel wird durch Wasserzugabe über einen gewissen Zeitraum gehalten. Wird hierbei die Toleranzgrenze der Zugabemenge nicht überschritten, ist die Prüfung bestanden.
Fristen
Die weitverbreitete Frist, dass Leitungen bis zum 31.12.2015 zu überprüfen sind, gibt es in Baden-Württemberg nicht. Diese wurde in der Neuauflage der DIN 1986-30 im Februar 2012 gestrichen und durch eine Zeitspannenregelung ersetzt, die es einzuhalten gilt. Auch in der Eigenkontrollverordung (EKVO) sind keine Fristen für häusliches Abwasser gesetzt.
In Baden- Württemberg sind aktuell keine gesetzlichen Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung von häuslichem Abwasser vorgeschrieben. Jedoch dürfen Kommunen Fristen in der Abwassersatzung für die Prüfung bestimmen.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Grundstücksentwässerungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden müssen. Diese Bestimmung wird in den örtlichen Abwassersatzungen wie folgt beschrieben:
„Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt.“
Die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sind die jeweils aktuell geltenden Normen und Regelwerke.
- Technische Bestimmungen für den Bau sind in der DIN 1986-100 vorgegeben
- Technische Bestimmungen für die Unterhaltung sind in der DIN 1986-30 vorgegeben
- Technische Bestimmungen für den Betrieb sind in der DIN 1986-3 vorgegeben
In diesen wurden die Kriterien zu den verschiedenen Verfahren sowie die Zeitspannenregelungen wie folgt beschrieben:
Verfahren KA (fiktive Dichtheitsprüfung)
- Außerhalb von Wasserschutzzonen bei häuslichem Abwasser alle 20 Jahre
(erstmalig nach 30 Jahren sofern eine nachweislich durchgeführte Prüfung nach DR1 erfolgte) - Außerhalb von Wasserschutzzonen bei gewerblichem Abwasser alle 20 Jahre nach einer Abwasserbehandlungsanlage
(Voraussetzung durchgeführte DR1) - Bei Überbauungen von vorhandenen Grundleitungen
- Alle 10 Jahre innerhalb der Wasserschutzzone III
(eine Verlängerung der Zeitspanne ist mit Absprache der jeweiligen Kommune möglich)
Verfahren DR 1 (physikalische Dichtheitsprüfung)
- Bei Neubauten
- Bei Totalumbauten oder Entkernungen
- Alle 5 Jahre vor einer Abwasserbehandlungsanlage
- Bei wesentlichen baulichen Veränderungen (gewerbliches Abwasser)
- Alle 5 Jahre innerhalb der Wasserschutzzone II und III (gewerbliches Abwasser)
Verfahren DR2 (Füllstandsprüfung)
- Bei wesentlichen baulichen Veränderungen (häusliches Abwasser)
- Bei Leitungen nach einer Abwasserbehandlungsanlage, sofern der Nachweis der DR1 nicht älter als 5 Jahre ist
(gewerbliches Abwasser) - Bei Überbauung von vorhandenen Grundleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, sofern der Nachweis der DR1 nicht älter als 5 Jahre ist
(gewerbliches Abwasser)
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