Firma für Rohrreinigung in Walzbachtal im Raum Weingarten

Rohrreinigung

Rohr verstopft? Geruchsbelästigung? Gluckern? Nasse Keller?

Bei uns sind Sie richtig!

 

Das Waschbecken läuft nicht mehr richtig ab, die Küchenspüle streikt, das Abwasser steht Ihnen bis zum Hals, Ihr WC oder Ihre Grundleitung ist verstopft oder eine dringende Instandhaltungsmaßnahme muss durchgeführt werden.

 

Keine Sorge wir sind immer für Sie da! Unser qualifiziertes und freundliches Team bekommt unter Anwendung modernster technischer Ausstattung jedes Problem in den Griff.         
Durch unseren 24h Notdienst bieten wir Ihnen als Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen das ganze Jahr professionelle Hilfe. Auch an Sonn- und Feiertagen.

Selbstverständlich bieten wir all das zu transparenten und fairen Preisen.

 

Mit uns an Ihrer Seite sind Ihre Sorgen wie weggespült!

Rohrreinigung / Kanalreinigung

Eine Rohrreinigung oder Kanalreinigung bezeichnet die Tätigkeit zur Säuberung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Abwasserleitungen.     
Es wird unterschieden zwischen der elektromechanischen Rohrreinigung und der hydromechanischen Rohrreinigung. Die Reinigung dient auch der Vorbeugung von Rohrverstopfungen. Nicht immer sind Hygieneartikel, Haare, Feuchttücher oder andere Fremdkörper die Ursache einer Rohrverstopfung. Oft kommt es auch, durch das in den Leitungen und Kanälen geführte Medium, zu Ablagerungen wie z.B. Kalk, Fett und Urinstein. Diese führen zu einer erhöhten Rauheit des Rohrkörpers, die Fließgeschwindigkeit des Abwassers wird dadurch verringert und das Freispülen der Leitungen ist nicht mehr gegeben. Feststoffe bleiben in Bögen oder an Kalk-, Fett-, und Urinsteinablagerungen hängen bis es zu einem Totalverschluss der Rohrleitung bzw. zu einer Rohrverstopfung kommt. Auch können Rohre die nicht turnusmäßig durch eine Rohrreinigung oder Kanalreinigung instandgehalten werden, alleine durch ihre Ablagerungen zuwachsen. Rohrverstopfungen, Geruchsbelästigung, starkes Gluckern, Korrosion und Abwasserschäden können die Folgen eines nicht regelmäßig gewarteten Abwassernetzes sein. Rohrschäden, Rohrversätze, Wurzeleinwüchse oder falsch eingebaute Rückstauverschlüsse können mitunter auch zu einer Rohrverstopfung führen bzw. mit dazu beitragen. Allerhöchste Zeit für eine Rohr- und Kanalreinigung!

 

Durch eine regelmäßige Wartung bzw. Reinigung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage beugen Sie Schäden vor.

 

Wir, Felix Die Rohrreinigung, sind als qualifiziertes und zertifiziert fachkundiges Unternehmen Ihr richtiger Ansprechpartner. Ob Privathaushalt, Gastronomie oder Industrie, wir bieten Ihnen den richtigen Wartungsvertrag der exakt auf Sie und Ihre Immobilie abgestimmt wird.

 

Sprechen Sie uns an! Wir sind Ihnen gerne behilflich.

 

Unsere Empfehlungen in welchen Zeitabständen Sie eine turnusmäßige Reinigung oder Inspektion Ihrer Abwasserleitungen durchführen sollten:

Anlagenteil

Maßnahme

Durchführung

Zeitspanne

Geruchsverschlüsse von Waschtischen, Bidets, Urinalen, Spülen, Badewannen, Regenrohrgeruchsverschlüssen

Inspektion, Wartung

Reinigen des Geruchsverschlusses, Kontrolle Wasserstand und Dichtheit

½ jährlich

Schächte

Inspektion

Visuelles Prüfen auf Zustand, Dichtheit, Sauberkeit, Zugänglichkeit und Beschädigungen

1x pro Jahr

Inspektionsöffnungen

Inspektion

Prüfen auf Zustand, Sauberkeit und Zugänglichkeit

1x pro Jahr

Abläufe

Inspektion, gegebenenfalls Wartung

Prüfen auf ungehinderten Ein- und Ablauf auch etwaiger Seiteneinläufe und Dichtheit. Reinigen von Schmutzfängen und Öffnungen in den Einlaufrosten, besonders bei Hof- und Kellerabläufen

Mindestens ½ jährlich

Rückstauverschlüsse

Inspektion

Prüfen der Funktion und betätigen des Notverschlusses

1x pro Monat

Rückstauverschlüsse

Wartung

Reinigung, Prüfen von Dichtungen gegebenenfalls Austausch, Kontrolle Mechanik, Prüfen der Dichtheit

½ jährlich

Gesamte Grundstücksentwässerungsanlage

Generalinspektion

Wartung

Reinigung der Grund- und Fallleitungen, TV-Inspektion der Grundleitungen, gegebenenfalls erstellen eines Entwässerungsplans falls nicht vorhanden, physikalische Dichtheitsprüfung

Mindestens alle 10 – 20 Jahre Generalinspektion,

(Fallleitungen DN 70 alle 5, DN 100 alle 10 Jahre)

Rohrsanierung

Die Rohrsanierung kommt bei defekten und sanierungsbedürftigen Leitungen zum Einsatz, um ihre Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.

 

Die Auswahl des Sanierungsverfahrens ist von der Art und Ausmaß des zu sanierenden Schadens abhängig. Eine zuvor korrekt durchgeführte TV- Inspektion bildet die Grundlage zur Auswahl des richtigen Sanierungsverfahrens.
Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die drei Schutzziele:

  • Dichtheit                    
  • Betriebssicherheit                         
  • Standsicherheit

gleichzeitig erfüllt sein müssen.

 

Die bei der TV-Inspektion dokumentierten Schäden werden anhand ihrer Kodierung klassifiziert. Das Ergebnis der Klassifizierung gibt Auskunft über die Priorität bzw. Dringlichkeit der Sanierung.

 

Diese wird nach DIN 1986-30 in drei Prioritätsstufen eingestuft.

 

Prioritätsstufe I           sofort/kurzfritig (bis maximal 6 Monate)

 

Prioritätsstufe II          mittelfristig (bis maximal 5 Jahre)

 

Prioritätsstufe III         langfristig/kein (bis zur nächsten Wiederholungsprüfung)

 

Bevor mit Sanierungsplanungen begonnen wird, sollten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit alle Schäden berücksichtigt und die hydraulischen sowie baulichen Anforderungen der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage geprüft werden. Auch besteht die Möglichkeit im Zuge dessen Mischwassergrundleitungen im Hinblick des Schutzes vor Überflutungen zu beseitigen und künftig die Grundstücksentwässerungsanlage als Trennsystem zu betreiben.

 

Es wird unter verschiedenen Sanierungsverfahren unterschieden.

 

Hier finden Sie einige gängige Sanierungstechniken im Grundstücksentwässerungsbereich:

 

Reparaturverfahren

partielle Erneuerung (offene Bauweise)
Einbau von Kurzlinern (geschlossene Bauweise)
 

Roboterverfahren

Ferngesteuerte kleine Robotereinheit
 

Renovationsverfahren

Einbau von Schlauchlinern (geschlossene Bauweise)
Erneuerungsverfahren (offene Bauweise)
Rohrberstverfahren (selten, nur bei Anschlusskanälen oder Grundleitungen auf Industriegeländen)
 

Partielle Erneuerung (Nutzungsdauer ca. 50 - 80 Jahre)

Die partielle Erneuerung wird bei einzelnen Rohrschäden angewandt, bei denen Sanierungstechniken in geschlossener Bauweise technisch nicht mehr möglich oder nicht zugelassen sind.

Hierbei wird die Schadstelle meist im Ortungsverfahren lokalisiert. Das beschädigte Rohr wird freigelegt und durch ein neues ersetzt. Nach dem Verfüllen der Kleinbaugrube erfolgt anhand einer TV-Inspektion die Abnahme der reparierten Stelle, um sicherzustellen, dass beim Verfüllen bzw. Verdichten der Grube keine Verformungen oder andere Schäden entstanden sind.

 

Einbau von Kurzlinern (Nutzungsdauer ca. 10 - 15 Jahre)

Ein Kurzliner kommt dann zum Einsatz, wenn nur ein oder maximal drei kleinere Schäden in der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage an verschiedenen Haltungsabschnitten zu reparieren sind. Hierbei sind keine Grab- und Stemmarbeiten erforderlich und die Entwässerungsanlage muss meist nur kurz außer Betrieb genommen werden. Eine mit Kunstharz getränkte Glasfasermatte wird hierbei um einen Packer gewickelt. Der Kurzliner wird auf diesem Packer an die zu sanierende Stelle geschoben. Ist der Kurzliner an der richtigen Stelle positioniert, wird der Packer mit Luft aufgeblasen damit sich der Kurzliner an die Rohrwandung presst und sich so mit dem Altrohr verkleben kann. Abschließend erfolgt die Abnahme der reparierten Stelle durch eine TV-Inspektion.

 

Vorsicht:

Manchmal wird diese Technik angeboten, um Strecken bzw. komplette Leitungen zu sanieren (Kurzliner an Kurzliner). Oder jede Muffe (bei z.B. Wurzeleinwüchsen) zu überkleben.

Dies ist fachlich falsch und hinsichtlich der Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht zu vertreten. Der Einbau eines Kurzliners bringt an der eingebauten Stelle immer eine Rohrversteifung mit sich. Gerade die Muffen bei Steinzeug, Beton oder anderen biegesteifen Rohren dienen als Gelenk, um Erdbewegungen oder andere Einflüsse abfangen zu können. Wird der Leitung diese Beweglichkeit genommen, kann es nach der Sanierung zu Rissen oder Brüchen kommen.

In solchen Fällen empfehlen wir die Sanierung mit Schlauchlinern.

 

Roboterverfahren

Das Roboterverfahren wird angewandt, wenn Abzweige nach einer Schlauchlinersanierung geöffnet werden müssen oder Hindernisse wie z.B. einragende Hindernisse, eingelaufener Teer, Beton o.ä. durch eine normale hydromechanische oder elektromechanische Reinigung nicht entfernt werden können. Hierbei wird der Fräsroboter, der mit einer Kamera und Diamantfräsköpfen ausgestattet ist, an die zu bearbeitende Stelle geschoben oder gefahren. Das Bild der Kamera wird an einen Steuerpult übertragen von dem aus der Roboter an das jeweilige Hindernis oder an den jeweiligen Abzweig gesteuert wird. Über das Steuerpult wird der Fräskopf aktiviert und bewegt bis das Hindernis beseitigt oder der Abzweig geöffnet ist.

 

Einbau von Schlauchlinern (Nutzungsdauer ca. 50-70 Jahre)

Ein Schlauchliner kommt dann zum Einsatz, wenn mehrere Schäden in einer Leitung vorhanden sind oder das gesamte Leitungssystem saniert werden soll. Hierbei wird zuerst das gesamte Leitungssystem gründlich gereinigt. Danach wird im Umstülpverfahren mit Luft oder Wasser ein mit Kunstharz getränkter Polyesternadelfilz oder Glasfaserschlauch in die zu sanierenden Leitungen eingebracht. Hier kommen je nach Bedarf verschiedene Trägermaterialien zum Einsatz, die jeweils auf die zu sanierende Leitung abgestimmt werden müssen.

 

Auch müssen Witterungsverhältnisse und Brandschutzanforderungen bei der Wahl der Materialien berücksichtigt werden. Das Schlauchlinerverfahren ist eine grabenlose Sanierungstechnik, bei der keine Aufstemm- oder Grabarbeiten erforderlich sind.

 

Die Entwässerungsanlage kann nach der Sanierung meist sofort wieder benutzt werden. Längere Ausfallzeiten der Entwässerungsanlage entstehen i.d.R. nicht.

Rückstauschutz

Eine Rückstausicherung in Form von Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen dient dem Schutz vor eindringendem Abwasser aus dem öffentlichen Kanal.

Meist sind die Ursachen hierfür die immer mehr zunehmenden Starkregenereignisse, die zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Auch Verstopfungen im öffentlichen Kanal können zu solch einem Rückstauereignis führen.

 

Durch die Überlastung der Kanäle wird das Abwasser über den Anschlusskanal in die Grundleitungen, Fallstränge und Anschlussleitungen der anliegenden Häuser gedrückt, welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden.

 

Folgen eines nicht gegebenen Rückstauschutzes oder undichter Rohrleitungen sind geflutete Keller, Häuser und Wohnungen sowie große Schäden an Mobiliar und Bausubstanz.

 

Daher müssen nicht nur alle Entwässerungsobjekte (Toilette, Waschbecken, Waschmaschine, etc.), die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, gegen Rückstau gesichert sein. Auch die Abwasserleitungen müssen dicht sein, da sich in ihnen das ganze Rückstauszenario abspielt. Sollten Schäden in Form von Rissen, Brüchen, verschobenen Rohrverbindungen oder anderer Art vorhanden sein, bieten diese Schwachstellen. Aus diesen kann während des Rückstauereignisses unbemerkt und meist folgenschwer das Abwasser aus dem Rohrsystem gedrückt werden. Folglich gelangt das Abwasser unter die Bodenplatte oder in die Wände. Dies kann oft auch ein schleichender Prozess sein, der meist erst bemerkt wird, wenn daraus schon ein Folgeschaden entstanden ist.

Durch eine TV-Inspektion Ihrer Leitungen erfahren Sie, ob diese sich noch in einem ausreichend guten Zustand befinden. Auch kann im Zuge dessen festgestellt werden, ob Ihr Rückstauschutz ausreichend ist.

 

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.

Kamerauntersuchung nach DIN EN 13508-2

Eine Kamerauntersuchung, auch TV-Inspektion genannt, schafft Klarheit über den Zustand Ihrer Leitungen und ist eine wichtige Instandhaltungsmaßnahme Ihrer Abwasserleitungen.

 

Bei einer TV-Inspektion werden vor allem die erdverlegten Leitungen unter Kellerböden, Hof, Garten, Gehweg oder anderer Überbauungen auf Zustand und Funktion untersucht.

Der Vorteil einer TV-Inspektion ist, dass bereits kleinere potentielle Störungen oder Schäden der Abwasserleitungen festgestellt werden können. Sollte solch ein Schaden bei einer rechtzeitig durchgeführten Inspektion zum Vorschein kommen, besteht die Möglichkeit größere Schäden durch kostengünstige Reinigungs- oder Sanierungstechniken zu verhindern. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit Ihrer Abwasserleitungen bzw. der Werterhalt Ihrer Immobilen sichergestellt.

 

Wann sollte ich eine TV-Inspektion durchführen lassen?

  • Grundsätzlich immer dann, wenn Zustand und Verlauf der Leitungen unklar sind
  • Vor dem Einbau von Rückstausicherungen wie zum Beispiel Hebeanlagen oder Rückstauklappen, sofern der Leitungsverlauf nicht dokumentiert oder der Zustand der Leitungen unklar ist
  • Bei häuslichem Abwasser nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 1986-30 turnusmäßig mindestens alle 20 Jahre. Sollten in Ihrer Kommune andere Fristen gelten, so sind diese in der örtlichen Abwassersatzung geregelt
  • Bei Totalumbauten, Entkernungen oder anderen großen Umbaumaßnahmen
  • Vor dem Kauf einer Immobilie
  • Bei allen Veränderungen Ihrer Grundstücksentwässerungsleitungen
  • Vor der Überbauung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
  • Bei Störungen der Betriebsfähigkeit wie z.B. Verstopfungen, Rückstauereignissen und feuchten Kellern
  • Bei unklarem Leitungsverlauf oder fehlenden Leitungsplänen
  • Bei Geruchsbelästigungen durch Abwasser
  • Bei Ungezieferplagen, insbesondere bei Ratten
     

Die Vorgehensweise einer fachgerechten TV-Inspektion

Zuerst wird ermittelt ob die Leitungen sofort untersucht werden können oder zuerst gereinigt werden müssen. Dies hängt vom Verschmutzungsgrad der Leitungen ab. Sollten Betriebshindernisse wie Kalk oder Fettablagerungen vorhanden sein, werden zuerst die Rohrwandungen gereinigt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gesamte Struktur des Rohres gut zu erkennen ist. Nach der Reinigung wird eine Inspektionskamera in die einzelnen Leitungen geschoben und durch einen Fachkundigen anhand von Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen und Haltungsprotokollen dokumentiert.

Bei fehlenden Plänen wird zusätzlich eine Lageplanskizze erstellt.

Eingesetzt werden hochauflösende Farbkameras mit Schwenkfunktion der Linse, um Schäden genau zu inspizieren und zu analysieren. Des Weiteren haben unsere modernen Kameras die Möglichkeit in Haltungsabschnitte abzubiegen, um auch den letzten Winkel zu erblicken. Der Einsatz unserer modernen Kameratechnik ermöglicht eine fachgerechte Dokumentation und somit ein korrektes und aussagekräftiges Ergebnis bei dem keine Ecke unentdeckt und keine Frage offen bleibt.

Rohrortung

Eine Rohrortung kommt vor allem bei unklaren Leitungsverläufen zum Einsatz und ermöglicht die punktgenaue Lokalisierung von Rohrschäden.

Bei der Rohrortung wird ein Sender mittels Inspektionskamera an die gewünschte Stelle im Rohr geschoben und mit einem Empfängergerät lokalisiert. Auch die Tiefe der Leitung kann so genau bestimmt werden.

Die Rohrortung ist ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Erstellung von Grundleitungsplänen.

Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung ist eine Zustands- und Funtionsprüfung, bei der alle erdverlegten Abwasserleitungen und Schächte geprüft werden. Sie ist eine wichtige Instandhaltungsmaßnahme und dient dem Werterhalt Ihrer Immobilie sowie der Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes. Sie wird bei der Abnahme von neu errichteten oder renovierten Leitungen angewandt. Des Weiteren werden Bestandsleitungen in regelmäßigen Abständen geprüft.

Die Prüfung kann bei Bestandsleitungen schon durch eine TV-Inspektion erfolgen (Zustand und Funktionsprüfung nach DIN 1986-30, Verfahren KA).

 

Informationen zu Fristen und Verfahren der Dichtheitsprüfung

Bei der Dichtheitsprüfung nach Vorgaben der DIN 1986-30 werden verschiedene Verfahren angewandt. Die Auswahl des Verfahrens hängt von verschiedenen Kriterien ab und darf nur durch nachweislich fachkundiges Personal erfolgen.

 

Verfahren

KA (fiktive Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30)

Hierbei wird der Zustand der Leitungen durch eine Kamerauntersuchung erfasst. Die Kontrollschächte mit geschlossener Rohrdurchführung werden visuell geprüft. Bei Schächten mit offenem Durchfluss werden diese zuerst visuell erfasst. Sofern bei der visuellen Prüfung keine Beanstandungen sind, werden diese bis 50 cm über der Oberkante der einmündenden Leitung mit Wasser gefüllt. Der Pegel wird durch Wasserzugabe über einen gewissen Zeitraum gehalten. Wird hierbei die Toleranzgrenze der Zugabemenge nicht überschritten und wurden keine Schäden bei der TV-Inspektion festgestellt, die außerhalb des Toleranzbereiches sind, ist die Prüfung bestanden.

DR1 (physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser DIN EN 1610)

Hier wird zuerst eine TV-Inspektion durchgeführt. Anschließend werden die Leitungsanschlüsse mit Absperrblasen abgedichtet und mit Luft oder Wasser gefüllt.

Überschreitet der Luft- oder Wasserverlust hierbei nicht die vorgegebenen Toleranzgrenzen, kann die Dichtheit der Abwasserleitung bescheinigt werden.

DR2 (vereinfachte physikalische Prüfung mit Wasser (Füllstandprüfung) DIN 1986-30)

Hier wird zuerst der Zustand anhand einer Kamerauntersuchung geprüft. Werden dabei keine Schäden festgestellt oder können Teilabschnitte nicht inspiziert werden, werden die Leitungen bis zur Oberkante des tiefsten Entässerungspunktes (z.B. Bodenablauf oder Unterkante Falleitung) mit Wasser gefüllt.

Der Pegel wird durch Wasserzugabe über einen gewissen Zeitraum gehalten. Wird hierbei die Toleranzgrenze der Zugabemenge nicht überschritten, ist die Prüfung bestanden.

 

Fristen

Die weitverbreitete Frist, dass Leitungen bis zum 31.12.2015 zu überprüfen sind, gibt es in Baden-Württemberg nicht. Diese wurde in der Neuauflage der DIN 1986-30 im Februar 2012 gestrichen und durch eine Zeitspannenregelung ersetzt, die es einzuhalten gilt. Auch in der Eigenkontrollverordung (EKVO) sind keine Fristen für häusliches Abwasser gesetzt.

In Baden- Württemberg sind aktuell keine gesetzlichen Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung von häuslichem Abwasser vorgeschrieben. Jedoch dürfen Kommunen Fristen in der Abwassersatzung für die Prüfung bestimmen.

 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Grundstücksentwässerungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden müssen. Diese Bestimmung wird in den örtlichen Abwassersatzungen wie folgt beschrieben:

 

„Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt.“

 

Die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sind die jeweils aktuell geltenden Normen und Regelwerke.

  • Technische Bestimmungen für den Bau sind in der DIN 1986-100 vorgegeben
  • Technische Bestimmungen für die Unterhaltung sind in der DIN 1986-30 vorgegeben
  • Technische Bestimmungen für den Betrieb sind in der DIN 1986-3 vorgegeben

 

In diesen wurden die Kriterien zu den verschiedenen Verfahren sowie die Zeitspannenregelungen wie folgt beschrieben:


Verfahren KA (fiktive Dichtheitsprüfung)

  • Außerhalb von Wasserschutzzonen bei häuslichem Abwasser alle 20 Jahre
    (erstmalig nach 30 Jahren sofern eine nachweislich durchgeführte Prüfung nach DR1 erfolgte)
  • Außerhalb von Wasserschutzzonen bei gewerblichem Abwasser alle 20 Jahre nach einer Abwasserbehandlungsanlage
    (Voraussetzung durchgeführte DR1)
  • Bei Überbauungen von vorhandenen Grundleitungen
  • Alle 10 Jahre innerhalb der Wasserschutzzone III
    (eine Verlängerung der Zeitspanne ist mit Absprache der jeweiligen Kommune möglich)
     

Verfahren DR 1 (physikalische Dichtheitsprüfung)

  • Bei Neubauten
  • Bei Totalumbauten oder Entkernungen
  • Alle 5 Jahre vor einer Abwasserbehandlungsanlage
  • Bei wesentlichen baulichen Veränderungen (gewerbliches Abwasser)
  • Alle 5 Jahre innerhalb der Wasserschutzzone II und III (gewerbliches Abwasser)
     

Verfahren DR2 (Füllstandsprüfung)

  • Bei wesentlichen baulichen Veränderungen (häusliches Abwasser)
  • Bei Leitungen nach einer Abwasserbehandlungsanlage, sofern der Nachweis der DR1 nicht älter als 5 Jahre ist
    (gewerbliches Abwasser)
  • Bei Überbauung von vorhandenen Grundleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, sofern der Nachweis der DR1 nicht älter als 5 Jahre ist
    (gewerbliches Abwasser)

Hier finden Sie nähere Informationen zur Ausführung einer Dichtheitsprüfung, deren finanziellen Aufwand und der aktuell geltenden Fristen sowie Rechtsprechung in Baden-Württemberg.

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